Mitglied werden

im Ortsfischereiverein Hildburghausen e. V.

Wir freuen uns sehr über neue Mitglieder die sich aktiv am Angelsport beteiligen wollen und sich tatkräftig in die Vereinsarbeit einbringen möchten.

Wer kann Mitglied im Ortsfischereiverein Hildburghausen e.V. werden?

Mitglied im Ortsfischereiverein Hildburghausen e.V. kann grundsätzlich jede Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat. Jedes neue Mitglied ist verpflichtet, im ersten Jahr seiner Vereinszugehörigkeit die gesetzlich geforderte Fischerprüfung abzulegen.

Was muss ich tun, um Mitglied zu werden?

Sie stellen einen schriftlichen Aufnahmeantrag. Dazu steht Ihnen ein PDF-Formular zum Download bereit. Das betreffende Formular füllen Sie aus und schicken es an unseren 1. Vorsitzenden (Peter Görlach, Straße in der Neustadt 139, 98646 Straufhain OT Eishausen).

Was passiert, wenn ich den Antrag ausgefüllt und abgeschickt habe?

Sobald Sie den Antrag ausgefüllt und mit einem aktuellen Passbild von Ihnen für den LAVT-Ausweis und einer Kopie des staatlichen Fischereischeines abgeschickt bzw. abgegeben haben, wird er von uns bearbeitet. Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Ich möchte gerne Mitglied im Ortsfischereiverein Hildburghausen e.V. werden. Was kostet mich das?

Wir haben unterschiedliche Beiträge und Gebühren vorgesehen:

Aufnahmegebühr: Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und Schwerbehinderte mit den Merkzeichen  ( Gehbehindert) aG ( außergewöhnlich Gehbehindert) GdB (Grad der Behinderung ) 100 ist die Aufnahme in unseren Verein kostenlos. Jugendliche vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen eine Aufnahmegebühr von 25 Euro. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr kostet die Aufnahmegebür für Neumitglieder 50 Euro. Die Aufnahmegebühr ist einmalig bei Aufnahme in den Verein zu leisten.

Mitgliedsbeiträge: Mädchen, Frauen und Schwerbehinderte mit den Merkzeichen  ( Gehbehindert) aG ( außergewöhnlich Gehbehindert) GdB (Grad der Behinderung ) 100  zahlen in unserem Verein keine Mitgliedsbeiträge. Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen 25 Euro im Jahr. Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen einen Jahresbeitrag von 60 Euro.

Der Mitgliedsbeitrag für den Landesanglerverband, zurzeit 20 Euro betragend, ist von jedem Mitglied zu entrichten!

Gehe ich mit einer Mitgliedschaft Pflichten ein?

Sie sind aufgefordert, die Bedingungen unserer Satzung sowie die Bestimmungen des Erlaubnisscheines zu befolgen und einzuhalten. Jedem Mitglied ist es empfohlen, an einem der Arbeitseinsätze teilzunehmen.

Welche Angebote des Ortsfischereivereins Hildburghausen e.V. kann ich als Mitglied nutzen und welche Vergünstigungen gibt es für Mitglieder?

Ihnen stehen alle Angebote wie z.B. die Teilnahme an unseren vereinsinternen Veranstaltungen frei. Eine Jahresangelkarte für das Fließgewässer Werra kostet für Mitglieder 60 Euro und für Gäste 150 Euro. Für die Stadtgewässer Hildburghausen kostet sie für Mitglieder 60 Euro und für Gäste 120 Euro.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Die Mitgliedschaft kann jeweils zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich – das heißt auf dem Postwege – gekündigt werden.

Download Aufnahmeantrag

Weitere Fragen?

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema Mitgliedschaft haben, so wenden Sie sich diesbezüglich bitte an unseren Vorstand. Sie können dazu das Kontaktformular verwenden.

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